Gesuche (beachten Sie die Datenschutzerklärung auf der Home-Page)

Ablauf:
  • SUBJEKTFINANZIERUNG (In der Regel berücksichtigen wir Anliegen von Antragstellenden, die in unserem primären Wirkungskreis leben (Ostschweiz).)
    Die Hoffmann-Stiftung leistet subjektbezogene Einzelfallhilfen an Menschen und Tiere. Sie erbringt nur subsidiäre Leistungen und ersetzt somit keine gesetzliche Leistungen oder Pflichtleistungen von privaten Versicherungen. Gesuche können durch Private oder durch Sozialdienste schriftlich oder elektronisch, ohne besondere Formalitäten, an die Stiftung eingereicht werden. Anliegen sind schlüssig zu begründen und zu dokumentieren (insbesondere sind folgende Angaben notwendig: Personalien (auch Jahrgang, Zivilstand, Wohnort, Aufenthaltsstatus bei Ausländern, familiäre Situation (letzte Steuerveranlagung, Budget), konkrete Beschreibung des einmaligen Anliegens). In der Regel leisten wir keine Unterhaltsbeiträge. Es ist zu bestätigen, dass wir ermächtigt sind, die Informationen zu speichern und zu bearbeiten. 
  • OBJEKTFINANZIERUNG (In der Regel für Institutionen in unserem primären Wirkungskreis (Ostschweiz).)
    Unter Objektfinanzierung versteht die Hoffmann-Stiftung einmalige Investitionsbeiträge oder einmalige/ wiederkehrende Projektfinanzierungsbeiträge. Die Beiträge sollen insbesondere Institutionen oder Projekten zu Gute kommen, die sich für Behinderte und andere benachteiligte Menschen oder für die Natur einsetzen. Auch hier ist die Subsidiarität wesentlich. Anträge sollten folgende Informationen enthalten: Rechtsform Antragsteller, E-Mail und Telefon-Nr. der Kontaktperson, Projektname, Beschreiung/Dokumentation des Anliegens, Finanzierungsplan mit Angabe des erwarteten Betrages, letzter Rechnungsabschluss mit Revisionsbericht, Zahlungsinstruktionen (QR-Beleg oder IBAN Nr.)